Gebrauchtspiele, Accountverkauf, Hersteller und ebay

In nahezu allen MMOs ist es verpönt, ja sogar durch die Nutzungsbedingungen verboten, Accounts zu verkaufen. Daß diese Nutzungsbedingungen zwar nach deutschem Recht nicht immer gelten, wenn sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Rechte der Kunden verletzen, ist ebenso klar, wie die Tatsache, daß kaum ein Spieler seine Rechte gegen eine Firma, die ihren Sitz im Ausland hat, einklagen wird.
Zudem hat der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil die Kontenbindung von Online gekauften Spielen an nicht übertragbare Nutzeraccounts für rechtens erklärt (BGH, Urteil vom 11.02.2010, Az.: I ZR 178/08). Das gilt sowohl für Online gekaufte Spiele als auch für solche, die auf physischen Datenträgern wie CDs und DVDs verkauft werden. Nachdem schon vorher für Online gekaufte Software der Weiterverkauf ausgeschlossen werden konnte, was aber nicht für Verkauf von Software auf physischen Datenträgern der Fall war, da sich hier der Urheberanspruch nach deutschem Recht „erschöpft“ hatte, schloß sich mit diesem Urteil nun der Kreis zu Lasten der Spieler. Zwar darf man, laut BGH, weiterhin den Datenträger veräußern, der BGH führt dazu aber selber aus, daß dieser ohne die Möglichkeit, das Spiel zu spielen bzw. die Software zu benutzen, wertlos sei.

Trotz des, nun von höchstrichterlicher Stelle bestätigten Verbots des Weiterverkaufs dieser Accounts, blüht der Handel bei ebay. Viele Spieler steuern dem Zwang zur Accountbindung einfach entgegen, indem sie sich für jedes Spiel einen eigenen Account anlegen. Das wiederum verbieten die Hersteller in ihren Nutzungsbedingungen, denn einerseits geht ihr Interesse ja dahin, in Accounts alle Spiele eines Spielers zusammen zu fassen, da der dann weniger versucht sein wird, diesen Packen zu verkaufen. Und einzelne Spiele lassen sich daraus eben nicht lösen. Andererseits kann es nicht im Interesse der Hersteller liegen, die zu verwaltenden Datenmengen der Accounts dadurch aufzublähen, daß jeder Spieler für jedes Spiel einen eigenen Account anlegt.
Da aber zum Anlegen eines Accounts (noch?) lediglich eine E-Mail-Adresse und ggf. ein fiktiver Name samt fiktiver Adresse gehören und es genug Anbieter für kostenlose E-Mail-Adressen gibt, blüht das Multiaccounting.

ebay dürfte so ziemlich die größte Plattform für den Weiterverkauf gebrauchter Spiele und gebundener Accounts sein. Mal sehen, wie lange noch, denn die Spielerhersteller sind natürlich daran interessiert, daß der Gebrauchtspielemarkt und Accounthandel ausgetrocknet werden. Dieser Markt ist inzwischen von den Herstellern als größter Feind ihrer Profite ausgemacht worden, sogar noch größer als der der Raubkopierer.

Überhaupt sind die Accountbindungen von Spielen ja ursprünglich als Mittel gegen Raubkopierer verkauft und so der Spielerschaft schmackhaft gemacht worden. Wie sich jetzt zeigt, war das nur aus Gründen der Akzeptanz dieser neuen Form der Spielergängelung getan worden. Das eigentliche Ziel ist, wie nun auch namhafte Vertreter aus der Riege der Hersteller zugeben, den Markt der Gebrauchtspiele auszutrocknen.

Die Rechnung dabei ist ganz einfach. Genauso einfach, wie sie bei den Raubkopierern war. Die Managementverantwortlichen bei den Herstellern schauten darauf, wie viele Raubkopien von ihrem Spiel gezogen wurden und rechneten alle diese Raubkopierer als Kunden, die das Spiel ansonsten gekauft hätten. Genauso schauten sie auf den Gebrauchtmarkt und rechneten auch diese Verkäufe mit ein.
Daß das eine Milchmädchenrechnung ist, ist klar. Nicht alle, die sich eine Raubkopie eines Spieles besorgen, würden das Spiel zum Vollpreis kaufen. Gleiches gilt für die Gebrauchtkäufer.
Allerdings hat die Kontenbindung und Onlineaktivierung auch gezeigt, daß sich die Zahl der Verkäufe damit durchaus steigern läßt.

ebay hat in der Vergangenheit trotz Drucks der Hersteller z.B. Goldverkäufe für Spiele wie WoW nicht aus dem Programm genommen, weil so etwas in Deutschland erlaubt ist, auch wenn es gegen die Nutzungsbedingungen des Herstellers verstößt.
Für Accountverkäufe hat sich das nun durch das Urteil des BGH geändert, und das könnte ein Ansatzpunkt für die Hersteller sein, in Zukunft solche Verkäufe bei ebay löschen zu lassen. Dazu wäre ebay – auch nach seinen eigenen Geschäftsbedingungen – verpflichtet, denn die schließen ausdrücklich illegale Verkäufe aus.

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